31. Juli 2008: Hl. Ignatius von Loyola, Ordensgründer und Mystiker,
* 24. Dezember 1491 auf Schloss Loyola, dem heutigen Kloster San Ignacio de Loyola in der Provinz Guipúzcoa
† 31. Juli 1556 in Rom.
Scout Deutschland Katholische Pfadfinder Hl. Martin e.V. ist ein junger gemeinnütziger Verein, der im Sinn einer guten Ökumene auch Mitglieder von anderen Glaubensgemeinschaften bei sich aufnimmt, und selbst Ungläubigen eine Hilfestellung auf dem Weg zu Gott bietet. Unsere Jugendarbeit führen wir nach der authentischen Pfadfindermethode von BiPi, dem Gründer der Pfadfinderbewegung, und auf der Grundlager der traditionellen katholischen Lehre durch. Die Pfadfinderbewegung ist eine pädagogische Bewegung, und ein gemeinsamer Weg zu Gott. Wir stehen zum Ersterziehungsrecht der Eltern und wollen mir unserer Arbeit die Familie stärken.
Ohne Unterstützung durch eine große Organisation erbringen wir unsere Arbeit für die Jugend nicht nur ehrenamtlich, sondern teilweise auch noch mit großem eigenen finanziellen Einsatz. Doch die Arbeit lohnt sich, wie uns immer wieder durch die vor Freude leuchtenden Augen der Kinder gezeigt, und auch von deren Eltern bestätigt wird!
Haben Sie ein Herz für die Kinder! Lassen Sie Ihre rechte Hand nicht wissen, was die linke Hand tut, und unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Am einfachsten für Sie geht eine Geldspende auf unser Konto
Scout Deutschland Katholische Pfadfinder Hl. Martin e.V.
Volksbank Blaubeuren
Bankleitzahl: 630 912 00
Konto Nummer: 17 502 004.
Oder Sie spenden uns dringend benötigte Ausrüstungsgegenstände. So brauchen wir dringend ein Kothe für die neue Sippe, und eine Jurte. Das sind für uns sehr teure Anschaffungen, die wir uns noch nicht leisten können. Aber wir brauchen diese Zelte für unsere Sommerlager.
Und dann suchen wir noch dringend einen Lagerplatz, den wir auch spontan an Wochenenden aufsuchen können. Es sollte dort erlaubt sein, die Zelte aufzuschlagen. Wer läßt uns auf seinen Platz in der Nähe von Blaubeuren, wo wir auch mit Holzstangen Lagerbauten errichten und stehen lassen können? Wer hat für uns einen Lagerplatz für das Sommerlager 2009? Wer hat uns eine Hütte für ein Winterlager?
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Ehingen, StNr. 58087/11918, vom 15.7.2008 ab 15.7.2008 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt und können also für Ihre Spende eine Zuweisungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) ausstellen.
Vielen Dank für Ihre großherzige Spende. Vergelt's Gott!